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Haben Sie es nicht gewusst? Für die Verlegung auf Sportfußböden müssen Fußboden-Laminate eine zusätzliche DIN-Norm erfüllen (DIN V 18032-2)
Hier erklären wir, was es damit auf sich hat.
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Lösung:
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Stichworte: Abriebstufen - Abriebklassen - Abriebkategorien - Rutschhemmende Folien - Fußbodenwerbung - Floor Marking - Floormarking - Strukturierte Folien - Schutzlaminate - Sportfußboden - Trittschutz - Trittsicherheit
Relevante DIN-Normen:
DIN EN51130
DIN EN 51131
DIN EN51097
DIN V 18032-2 (Gleitreibungsbeiwert für Sportböden)
Nachfolgende Informationen stammen von folgender Internetquelle:
https://www.baulinks.de/bodenbelag/trittsicherheit.php4
Rutschsicherheit, Rutschhemmung, Trittsicherheit - Was ist das?
Trittsichere Oberflächen sind der beste Garant für wirksame Unfallverhütung. Zur Beurteilung der Sicherheit sind Bodenbeläge für den Gewerbebereich in die Bewertungsgruppen "R 9 bis R 13" eingeteilt:
Die gegebenenfalls beigefügten Buchstaben A, B und C geben Bewertungsgruppen für den Barfuss-Nassbereich an:
So ist eine Fliese mit der Kennzeichnung „R10A“ zum Beispiel für den Laufbereich im Bad oder für Umkleideräume geeignet, während sich „R10B“ für Duschen und Beckenumgänge anbietet und „R10C“ für Durchschreitebecken oder ins Wasser führende Treppen von Schwimmbecken.
„V“ für Verdrängungsvolumen
Zum Nachweis einer besonders hohen Rutschhemmung gibt es zusätzliche „V“-Werte. Sie machen das Verdrängungsvolumen von Reliefoberflächen kenntlich. Beispiel: Die Bewertungsgruppe R13 V8 steht für die Rutschfestigkeit R13 und eine Volumenaufnahme von 8cm³/dm². Relevant ist diese beispielsweise für Schlachtereien.
„Bremsendes“ Mosaik
Auch keramisches Kleinformat kann „bremsend“ wirken: Beim Mosaik sind es die vielen Fugen, die der Fläche einen stoppenden Effekt verleihen. Einer der Gründe, weshalb die „Minis“ als Bodenbelag für bodengleiche Duschen so erfolgreich sind. (Glänzende Ausführungen schaffen allerdings die B-Klassifizierung in der Regel nicht.)
Übrigens: Mit jedem Plus an Standsicherheit ist auch ein größere Rauheit der Oberfläche verbunden und damit eventuell auch höhere Kosten für die Reinigung der Bodenfliesen. Deshalb sind „R9“ oder auch „R10“ tatsächlich ratsamer Standard für ganz normal belastete Wohn- und Arbeitsbereiche.
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Nachfolgend weitergehende Informationen durch den Hersteller ATP
DIN 51130 regelt die Eignungsprüfung von Bodenbelägen, deren Einsatz in Arbeitsräumen und –bereichen mit erhöhter Rutschgefahr vorgesehen ist. Dies sind solche Orte, in denen produktions- oder arbeitsbedingt gleitfördernde Stoffe, wie Fett, Öl, Wasser, Lebensmittel, Speisereste, Staub, Mehl, Pflanzenabfälle etc. regelmäßig auf den Fußboden gelangen.
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| R9 | Schalterräume in Geldinstituten, Treppen in Schulen, Verkaufsräume, Kundenräume, Kassenbereiche, Packbereiche, Apotheken, Friseursalons, medizinische Praxen, Eingangsbereiche |
| R10 | Hoch- und Tiefgaragen, Maschinenräume für Holzbearbeitung, Vorbereitungsräume für Lebensmittel zum SB-Verkauf, Bedienungsgänge für Brot- und Backwaren, unverpackte Ware |
| R11 | Blumenbinderäume, Blumenbereiche, Lagerräume für Öle und Fette |
| R12 | Herstellung und Verpackung von Margarine |
| R13 | Speiseölraffinerie |
| Quellen: www.baulinks.de / www.atp-ag.de | |
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CPM / 26.10.2020
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