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Ist Ihnen dieses nahezu unaussprechliche Wort "Phthalat" über den Weg gelaufen, und Sie rätseln, was das sein mag? Phthalate?
Dann möchten wir es Ihnen hier erklären
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Lösung:
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Die weit verbreitet als Kunststoff-Weichmacher eingesetzten Phthalate gelten als höchst gesundheitsgefährdend. Diese Industriechemikalien werden weltweit in großen Mengen hergestellt und sind in einer breiten Vielfalt an Produkten enthalten. Der Mensch nimmt Phthalate vorwiegend mit der Nahrung und der Atemluft auf. Auf diesem Weg gelangen sie in den Organismus, wo sie auf den Hormonhaushalt wirken. Besonders gefährdet sind Kinder.
In der Umwelt allgegenwärtig
Die Gruppe der Phthalate umfasst eine Reihe strukturell ähnlicher Verbindungen, die jährlich weltweit in einer Menge von mehreren Millionen Tonnen erzeugt werden. Mehr als 90 % davon werden dem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC) als Weichmacher (in Konzentrationen bis zu über 50 % der Gesamtmasse) zugesetzt und sind in Kunststoffbelägen und -artikeln enthalten. Andere Einsatzbereiche sind etwa Lebensmittelverpackungen, Spielzeug, Kosmetika, Medikamente und Textilien, aber auch die Herstellung von Insektiziden.
Da Phthalate chemisch nicht an den Kunststoff gebunden sind, können sie leicht entweichen. So gelangen sie in die Raumluft und in den Hausstaub; der Mensch nimmt sie vorwiegend mit der Nahrung und der Atemluft auf. Sie sind auch weltweit in Boden, Wasser und Luft nachweisbar, selbst an den entlegensten Orten. Da Phthalate relativ beständig und darüber hinaus fettlöslich sind, reichern sie sich in der Umwelt insbesondere in Sedimenten an und können in der Nahrungskette kumulieren; beispielsweise über ihre Anreicherung in Fischen.
Das Umweltbundesamt untersucht die Belastung des Menschen mit Phthalaten in unterschiedlichen Populationen der österreichischen Bevölkerung (Humanbiomonitoring). Dabei zeigen sich durchwegs wesentliche Belastungen. Besondere Gefahr für Kinder
Die einzelnen Phthalate haben unterschiedliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Alle Phthalate stehen in Verdacht, das menschliche Hormonsystem negativ zu beeinflussen. Bei vielen ist eine Beeinträchtigung der männlichen Fortpflanzung (Hoden, Samenqualität) entweder bewiesen oder es besteht ein starker Verdacht. Auch Schädigungen der Leber, des Nerven- und des Immunsystems und vermehrtes Auftreten von Übergewicht und Insulinresistenz können nicht ausgeschlossen werden.
Phthalate können die Plazentaschranke durchdringen und ein Kind im Mutterleib schädigen. Vor allem Kinder, deren Organismus sich noch entwickelt, nehmen vermehrt Phthalate etwa aus Spielzeugen oder Fußbodenbelägen auf.
Vorschriften für Phthalate
Beschränkungen durch Anhang XVII der REACH-Verordnung:
Phthalate > DEHP (CAS-Nummer 117-81-7), DBP (DnBP, CAS-Nummer 84-74-2) und BBP (CAS-Nummer 85-68-7)
Spielzeug und Babyartikel, die diese Phthalate in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, dürfen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nicht in Verkehr gebracht werden (Entry 51).
Phthalate > DINP (CAS-Nummer 28553-12-0), DIDP (CAS-Nummer 26761-40-0) und DNOP (CAS-Nummer 117-84-0)
Spielzeug und Babyartikel, die in den Mund genommen werden und die diese Phthalate in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, dürfen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nicht in Verkehr gebracht werden (Entry 52).
Zulassungspflicht durch Anhang XIV der REACH-Verordnung:
Phthalate > DEHP, DBP, BBP und DIBP (CAS-Nummer 84-69-5)
sind zulassungspflichtige Stoffe, die nur nach erfolgter Zulassung in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Import eines Produktes etwa aus China, der einen dieser Stoffe enthält, ist durch dieses Verbot allerdings nicht erfasst.
Diese Stoffe sind außerdem in der Kandidatenliste für sehr gefährliche Stoffe gelistet. Bei Anfrage von KonsumentInnen besteht eine Informationspflicht des Händlers bezüglich der Gefährlichkeit und sicheren Verwendung (gemäß Art.33 der REACH-Verordnung).
Produkte, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind
Um das Österreichische Umweltzeichen (www.umweltzeichen.at) zu erlangen, dürfen in den Produkten keine Phthalate enthalten sein, wie etwa in Fußbodenbelägen, Lacken und Wandfarben.
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Weitere Informationen zum Thema Phthalate finden Sie unter folgendem Link:
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| CPM / 15.01.2018 |